Mitglied der gemeinnützigen Körperschaft kann jede natürliche und juristische Person werden. In der Regel haben unsere Mitglieder den Status eines ordentlichen Mitglieds. Darüber hinaus bieten wir unter den unten genannten Voraussetzungen eine kooperative Mitgliedschaft und eine fördernde Mitgliedschaft an.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer als Arzt, wissenschaftlich Tätiger und/oder Forschender oder anderweitig auf dem Gebiet des Vereinszwecks tätig ist. Er muß sich aktiv für die Ziele der GSAAM e. V. engagieren. Er muß auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und für diese eintreten. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist ein Tätigkeitsnachweis- und Profil unerläßliche Voraussetzung. Der Tätigkeitsnachweis muß in vom Vorstand festzulegenden Zeitabständen, höchstens jedoch alle 2 Jahre erbracht werden.

Kooperatives Mitglied kann werden, wer nicht praktisch oder wissenschaftlich auf dem Gebiet des Vereinszwecks tätig ist, jedoch die Ziele der GSAAM fördern und die Leistungen der GSAAM e. V. in Anspruch nehmen will. Die Bestimmungen für die ordentlichen Mitglieder gelten analog.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein für die Dauer der Mitgliedschaft finanziell unterstützt oder vereinsdienliche Sachspenden zur Verfügung stellt oder in laufender Beratung für den Verein tätig ist.

Unter den Begriff der fördernden Mitgliedschaft fallen auch unsere Firmenmitglieder. Eine Firmenmitgliedschaft ist nicht an eine Person gebunden, sondern an die Firma selbst. D.h., eine Firma, z.B. eine Klinik oder ein Pharmaunternehmen etc. haben den Vorteil, daß diese Firmen-mitglieder ihre Ärzte auf die unter der Schirmherrschaft der GSAAM stehenden Seminare und up-date Seminare schicken können, ohne daß die Ärzte selber eine persönliche Mitgliedschaft erwerben müssen. Für diese Seminarbesuche gelten jeweils auch die vergünstigten Seminar-gebühren. Firmenmitglieder, die Ihre Produkte oder Dienstleistungen am Rande der angebotenen Seminare oder auf den von uns veranstalteten Kongressen als Aussteller präsentieren wollen, erhalten durch unsere Seminar- und Kongreßausrichter eine bevorzugte Positionierung bei der Auswahl der Standflächen.

 

Aufnahmegebühr und Beiträge:

Einmalige Aufnahmegebühr: € 180.-

Jahresbeitrag: € 180.-


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