Die GSAAM ist eine interdisziplinäre Fachgesellschaft in erster Linie für Ärzte: Die Abkürzung GSAAM bedeutet "German Society of Anti-Aging Medicine", d. h. Deutsche Gesellschaft für Prävention und Anti-Aging-Medizin. Sie wurde 1999 in München als eingetragener Verein gegründet, ist national- sowie international tätig und pflegt enge Kooperationen mit europäischen- als auch weltweit agierenden Fachgesellschaften im Bereich Prävention und Anti-Aging Medizin.

"In den letzten Jahren hat die GSAAM eine dynamische Entwicklung ihrer Mitgliederzahlen erfahren und verzeichnet derzeit über 1000 Mitglieder. Sie ist aufgrund ihrer Größe in der Lage, wissenschaftliche Stellungnahmen abzugeben, juristische Grundsatzfragen klären zu lassen, Gutachten rationell zu verfassen und diese ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen."

Die GSAAM als medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft hat folgende Ziele:

  • Aufklärung und Erforschung physiologischer Alterungsprozesse sowie Beschreibung medizinischer Verfahren und Vorstellung von Arzneimitteln zur Verzögerung der Alterungsprozesse mit Verbesserung der Organgesundheit.
  • Entwicklung von Untersuchungssystemen zur Früherkennung gesundheitlicher Risiken (z.B. Herz- Kreislauferkrankungen, Schlaganfall, Osteoporose, Krebserkrankungen, Demenzformen) mit entsprechenden Verfahren der Prävention.
  • Entwicklung von Kriterien und Standards für eine Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement) in der Präventions- und Anti-Aging-Medizin.
  • Wissens- und Informationsaustausch über jeweils aktuelle Erkenntnisse.
  • Förderung der bundesweiten Weiterbildung

Die Fortbildungsveranstaltungen der GSAAM werden durch Prüfungen bzw. Lernzielkontrollen abgeschlossen. Das Erreichen bestimmter Punktzahlen ist eine Voraussetzung für die Basis-Zertifizierung, die urkundlich bescheinigt wird.

Im September 2007 wurde der erste europäische Masterstudiengang zur Erlangung des Master of Sciences (M.Sc.) in Mediznischer Prävention an der Dresden International University (DIU) gestartet. Der Studiengang folgt den am 19. Juni 1999 in Bologna zur Neuorganisation des europäischen Hochschulraumes vereinbarten Richtlinien zur Neuordnung des europäischen Hochschulraumes.

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